Allgemeine Geschäftsbedingungen TheraFelis – Katzenberatung & Catsitting Würmtal Haustierservice in Gauting, Katja Rüssel
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des TheraFelis – Katzenberatung & Catsitting Würmtal Haustierservice in Gauting, vertreten durch deren Inhaberin Katja Rüssel (im Folgenden: Tiersitterin).
1.2. Die nachstehenden Bedingen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen mit der Tierstitterin.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Ein Vertrag mit der Tiersitterin kommt zustande durch schriftlichen Vertrag.
2.3. Die Tiersitterin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu dem jeweils gültigen Preis zu erbringen.
2.4. Änderungen und Leistungsabweichungen haben stets in Absprache zwischen der Tiersitterin und deren Auftraggeber zu erfolgen.
3. Vergütung
3.1. Es gelten die jeweils auf der Homepage von TheraFelis-Katzenberatung (www.therafelis-katzenberatung.de) angegebenen Preise, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Zusätzliche Leistungen oder eine Verlängerung der Betreuungszeit können individuell und nach Bedarf zwischen Tiersitterin und Auftraggeber abgestimmt werden, wenn z.B. während der Betreuungszeit ein Notfall eintritt und beide Parteien sich einig sind, dass die Anwesenheit der Tiersitterin vor Ort notwendig ist. Abweichende Preise für zusätzliche Betreuung und/oder Leistungen werden in diesem Fall nach Absprache vereinbart.
3.3. Die Tiersitterin ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 I 1 UStG).
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Vereinbarte Vergütungen können nach Rechnungstellung direkt bei der Schlüsselübergabe in bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto bezahlt werden.
4.2. Der Rechnungsbetrag ist zu 50 % vor der Betreuungszeit zu zahlen, die restlichen 50 % nach Ende der Betreuungszeit.
4.3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
5. Schweigepflicht
5.1. Die Tiersitterin verpflichtet sich, über Gesprächsinhalte sowie bei den Betreuungsbesuchen wahrgenommene Zustände Stillschweigen zu bewahren.
5.2. Ausgenommen hiervon sind tierschutzrelevante Umstände wie z.B. Animal Hording oder Tierquälerei. Diesbezüglich behält sich die Tiersitterin vor, zuständige Behörden wie Polizei, Veterinäramt und Tierschutzverein zu verständigen.
6. Haftung
6.1. Die Tiersitterin haftet nicht bei Unfällen von Freigängerkatzen sowie Unfälle und Schäden, die aufgrund ungesicherter Räume, Fenster, Balkone und/oder Terrassen entstehen.
6.2. Die Tiersitterin übernimmt für die Zeit der Abwesenheit des Auftraggebers auch die Verantwortung für dessen Wohnung, wobei sie für allfällige Schäden, die durch die Haustiere des Auftraggebers oder auch unverschuldet durch sie selbst verursacht werden, nicht haftbar zu machen ist.
6.3. Die Tiersitterin übernimmt keine Garantie dafür, dass keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten in den Haushalt des Auftraggebers eingeschleppt werden, und haftet nicht für hieraus etwa entstehende Schäden und Aufwendungen des Auftraggebers.
6.4 Für selbst verschuldete Schäden an der zu betreuenden Sache hat die Tiersitterin eine gültige Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
6.5. Die Tiersitterin übernimmt keinerlei Haftung für das Abhandenkommen der zu betreuenden Tiere, besonders nicht bei Freigängerkatzen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers richtig abzuschätzen, wie seine Katze/n auf dessen Abwesenheit reagieren.
7. Rechte/Pflichten/Rückmeldung
7.1. Der Auftraggeber informiert die Tiersitterin ausführlich über alle notwendigen Details zur Fütterung und Pflege seiner Haustiere sowie der allgemeinen Haushütung und hinterlässt alle notwendigen Daten, unter denen er während seiner Abwesenheit erreichbar ist.
7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor seiner Abwesenheit einen für die vereinbarte Betreuungszeit ausreichenden Vorrat an Futter und Katzenstreu bzw. Einstreu bereit zu stellen. Steht nicht genügend Futter oder Katzenstreu bzw. Einstreu zur Verfügung, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auslagen der Tiersitterin gegen Quittung zu ersetzen. Die Tiersitterin verpflichtet sich, Vorräte nur in einer Größenordnung einzukaufen, die bis zum Ende er Betreuungszeit ausreicht.
7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen Sorge dafür zu tragen, dass seine zur Betreuung gegebenen Tiere erforderlichenfalls geimpft und gekennzeichnet und bei einem Haustierzentralregister wie z.B. Tasso registriert sind (durch Chip oder Tätowierung, vor allem bei Freigängerkatzen).
7.4. Die gültigen Impfpässe werden sofern vorhanden der Tiersitterin während der vereinbarten Betreuungszeit zugänglich gemacht.
7.5. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Betreuung gegebenen Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten sind.
7.6. Die Tiersitterin verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen nach den allgemeinen Hygieneregeln dafür Sorge zu tragen, dass keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten in den Haushalt des Auftraggebers eingeschleppt werden.
7.7. Sofern die Tiersitterin während der vereinbarten Betreuungszeit selbst derart erkrankt, dass sie ihrer Betreuungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, so hat sie hierüber den Auftraggeber umgehend telefonisch zu informieren. Die Tiersitterin wird sich bestmöglich um Ersatz kümmern, so dass die Versorgung der anvertrauten Haustiere gewährleistet ist.
7.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tiersitterin umgehend telefonisch über seine Rückkehr und damit über das Ende der Betreuung zu informieren. Erfolgt die Rückmeldung durch den Auftraggeber nicht zum vertraglich vereinbarten Termin, so ist die Tiersitterin auch über die vereinbarte Zeit hinaus verpflichtet, die in Verantwortung genommenen Tiere bis zum Kontakt (telefonisch oder persönlich) mit dem Auftraggeber weiterhin – kostenpflichtig – zu versorgen.
7.6. Die Pflichten der Tiersitterin enden erst nach erfolgter Rückmeldung – persönlich oder per Telefon – durch den Auftraggeber.
8. Tierärztliche Versorgung während des Betreuungszeitraums
8.1. Im Bedarfsfall ist die Tiersitterin nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, den betreuenden Tierarzt des Auftraggebers zu kontaktieren und die zu versorgenden Tiere im Bedarfsfall tierärztlich versorgen zu lassen.
8.2. Sollte eine tierärztliche Versorgung außerhalb der Sprechzeiten des im Vertrag genannten Tierarztes in einer Tierklinik oder im Notdienst eines anderen Tierarztes notwendig werden, ist zwischen Auftraggeber und Tiersitterin vereinbart, dass die Tiersitterin die hierfür notwendigen Kosten bis zur Rückkehr des Auftraggebers verauslagt und ihr diese gegen Quittung vom Auftraggeber in voller Höhe erstattet werden.
8.3. Der Haustierarzt des Auftraggebers ist über die Betreuung durch die Tiersitterin im Voraus zu informieren. Im Zweifelsfall ist die Tiersitterin berechtigt, das/die zu betreuenden Tier/e ihrem eigenen Haustierarzt vorzustellen. Die dadurch anfallenden Kosten sind im vollen Umfang durch den Auftraggeber rückzuerstatten.
9. Rücktritt/Ausfallhonorar/vorzeitige Beendigung
9.1.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag binnen angemessener Frist zurückzutreten. Ein Rücktritt ohne wichtigen Grund hat bis spätestens zwei Monate vor der vereinbarten Betreuungszeit zu erfolgen. Bereits gezahlte Vorschüsse werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
9.1.2. Wird der Rücktritt bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraums erklärt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten und bereits erhaltene Vergütungen werden durch die Tiersitterin an den Auftraggeber zurückerstattet.
9.1.3. Wird der Rücktritt bis spätestens einen Monat vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraums erklärt, steht der Tiersitterin eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu.
9.1.4. Wird der Rücktritt später als einen Monat vor Beginn des Betreuungszeitraums erklärt, steht dem Tiersitter eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % der unter § 3 Ziffer 1 vereinbarten Gesamtvergütung zu.
9.2. Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich zu erfolgen und der Zugang der entsprechenden Erklärung ist im Bedarfsfall durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.3. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrages während des vereinbarten Betreuungszeitraums aus wichtigem Grund behält sich der Tiersitter vor, die unter § 3 Ziffer 1 vereinbarte Gesamtvergütung zu verlangen. Individuelle Kulanzregelungen sind hiervon unberührt.
10. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und deren Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweisen sich die Bedingungen als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.